Umweltschutz & Nachhaltigkeit
Motor laufen lassen: Gesetzeswidrig oder nicht?
Ja, es ist gesetzeswidrig, den Motor grundlos laufen zu lassen! Laut § 30 StVO ist unnötiger Lärm und Luftverschmutzung durch Fahrzeuge zu vermeiden. Wer seinen Motor im Stand ohne triftigen Grund laufen lässt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.
Wie lange darf er laufen?
Genau 0 Sekunden, wenn kein sachlicher Grund vorliegt! Also nix mit „nur mal kurz aufwärmen“ oder „die Klimaanlage testen“.
Was tun, wenn jemand erwischt wird?
Hier kommt der Anzeigenhauptmeister ins Spiel! Für alle, die mit vorbildlicher Bürgerpflicht glänzen wollen: Das Ordnungsamt oder die Polizei kann informiert werden, wenn jemand hartnäckig gegen die Regel verstößt. Eine höfliche, aber bestimmte Ansprache kann oft schon helfen.
Konfliktlösung statt Kleinkrieg
Ein freundlicher Hinweis à la „Wussten Sie, dass das verboten ist und Sie 80 Euro kosten kann?“ wirkt oft Wunder. Falls der Motorläufer daraufhin mit „Mach doch ne Anzeige!“ reagiert, kannst du überlegen, ob du wirklich den vollen Anzeigenhauptmeister-Modus aktivieren willst – oder lieber tief durchatmest und dich über deine eigene Umweltfreundlichkeit freust. 😇🌱
Denn: Weniger Streit, mehr saubere Luft!
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Hinterlasse hier gerne einen Kommentar: